Seitenwandentrauchung mit Seitenwindeinfluss
Damit im Brandfall aus geöffneten natürlichen Rauchabzugsgeräten (NRWG) die Rauchgase von innen nach außen abfließen können, wird eine Druckdifferenz benötigt. Die zur Umgebungsluft des Innenraums erhöhte Brandrauchtemperatur führt zu einem thermischen Auftrieb, der das Rauchgas mit einem zum äußeren Umgebungsluftdruck erhöhten Druck unter dem Dach einschichtet. Durch den in der Regel vorgeschriebenen Einbau der NRWG im Dachmittelfeld, also nicht im Dachrand- oder Eckbereich, wird außen ein deutlich geringerer Druck erreicht, so dass die Rauchgase sehr gezielt nach außen abfließen können. Damit bei auftretendem Seitenwind diese Abströmung nicht gestört wird, sollten in der Regel im Dach nur solche NRWG verwendet werden, deren aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche (Aw) unter Berücksichtigung von Seitenwind, also mit Seitenwindeinfluss bestimmt wurden.
Werden im Dach NRWG eingesetzt, für die der Aw-Wert ohne Seitenwindeinfluss bestimmt wurde, oder werden NRWG in der Wand eingesetzt, sind zur Sicherstellung der Rauchabströmung nur solche NRWG zu öffnen, die im Brandfall in einem Unterdruckgebiet (windabgewandte Seite) angeordnet sind. Da die Windrichtung in der Praxis wechseln kann, wird in der Regel die doppelte Rauchabzugsfläche, die eigentlich benötigt wird (z. B. errechnet nach DIN 18232-2) eingebaut, je zur Hälfte in mindestens zwei gegenüberliegenden Wandseiten. Nun muss im Brandfall durch Winderkennungseinrichtungen nur noch die Seite bestimmt werden, auf der durch den Wind Unterdruck (=Sog) herrscht - diese NRWG und deren Zuluftöffnungen werden geöffnet - bzw. Staudruck - diese NRWG und deren Zuluftöffnungen bleiben geschlossen. |