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Feuer und Rauch
   
 

Seitenwandentrauchung mit Seitenwindeinfluss

Damit im Brandfall aus geöffneten natürlichen Rauchabzugsgeräten (NRWG) die Rauchgase von innen nach außen abfließen können, wird eine Druckdifferenz benötigt. Die zur Umgebungsluft des Innenraums erhöhte Brandrauchtemperatur führt zu einem thermischen Auftrieb, der das Rauchgas mit einem zum äußeren Umgebungsluftdruck erhöhten Druck unter dem Dach einschichtet. Durch den in der Regel vorgeschriebenen Einbau der NRWG im Dachmittelfeld, also nicht im Dachrand- oder Eckbereich, wird außen ein deutlich geringerer Druck erreicht, so dass die Rauchgase sehr gezielt nach außen abfließen können. Damit bei auftretendem Seitenwind diese Abströmung nicht gestört wird, sollten in der Regel im Dach nur solche NRWG verwendet werden, deren aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche (Aw) unter Berücksichtigung von Seitenwind, also mit Seitenwindeinfluss bestimmt wurden.

Werden im Dach NRWG eingesetzt, für die der Aw-Wert ohne Seitenwindeinfluss bestimmt wurde, oder werden NRWG in der Wand eingesetzt, sind zur Sicherstellung der Rauchabströmung nur solche NRWG zu öffnen, die im Brandfall in einem Unterdruckgebiet (windabgewandte Seite) angeordnet sind. Da die Windrichtung in der Praxis wechseln kann, wird in der Regel die doppelte Rauchabzugsfläche, die eigentlich benötigt wird (z. B. errechnet nach DIN 18232-2) eingebaut, je zur Hälfte in mindestens zwei gegenüberliegenden Wandseiten. Nun muss im Brandfall durch Winderkennungseinrichtungen nur noch die Seite bestimmt werden, auf der durch den Wind Unterdruck (=Sog) herrscht - diese NRWG und deren Zuluftöffnungen werden geöffnet - bzw. Staudruck - diese NRWG und deren Zuluftöffnungen bleiben geschlossen.

   
  Solche Winderkennungseinrichtungen können mit einem oder mehreren Windgebern oder Differenzdruckaufnehmern ausgeführt werden.  
   
 

Windgeber erfassen lokal die Windrichtung und Geschwindigkeit. Differenzdruckaufnehmer erfassen die Differenz der Windwirkung zwischen zwei Messpunkten. Zur Ansteuerung der RWA wird eine Auswerteeinheit zwischengeschaltet.

In der Regel werden bis zu einer Windgeschwindigkeit von 1 m/s alle NRWG und alle Zuluftflächen geöffnet, da hier die Winddrücke nur einen geringen Einfluss haben. Ab Windgeschwindigkeiten über 1 m/s werden nur noch die NRWG und die Zuluftflächen benutzt, die auf der im Brandfall windabgewandten Seite, also im Unterdruckgebiet liegen.

   
    Die meist auf dem Dach eingebauten Windgeber müssen vom Wind frei angeströmt und nicht durch das Gebäude oder andere Gebäudeteile beeinflusst werden. Dies wird meist mit der Positionierung des Windgebers in 4 bis 10 m Höhe über der Attika (z. B. auf einem Mast) erreicht.
       
  Bei Gebäuden bis 400 m Seitenlänge kann das Windfeld in der Regel bereits mit zwei Windgebern, die diagonal in den äußeren Ecken installiert sind, ausreichend genau abgebildet werden.  
       
    Differenzdruckaufnehmer bestimmen im Gegensatz zum Windgeber den lokal vorhandenen Druck und vergleichen diesen mit dem Innendruck oder dem Druck auf einer gegenüberliegenden Fassadenseite. Die Messsensoren sollten nicht in Bereichen eingebaut werden, in denen mit erhöhten Gradienten des Winddrucks zu rechnen ist, z. B. in der Nähe von ausgestellten Ecken.
       
  Besonders gut geeignet sind Differenzdruckaufnehmer bei der Entscheidung, welche Teilflächen auch bei großflächigen Dachoberlichtkonstruktionen zur Entrauchung geöffnet werden sollen.  
       
  Weitere Information zu diesem Thema finden Sie in VdS 3122 „Winderkennungseinrichtungen zur Steuerung windbeeinflusster Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ (download hier)