HomeKontaktImpressumDatenschutzSitemap Mitgliederbereich
Aktuelles
Aus dem Verband
Pressezentrum
Mediathek
Pressemitteilungen
Pressebilder
Pressearchiv
Aus den Medien
Aus der Forschung
Neuerscheinungen
Termine
Sonstiges
Publikationen und Bestellungen
Wir über uns
Rauchschutz
Tageslicht
Lüftung
Lichtkuppeln
Lichtbänder
RWA
Wärmeabzug
Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
 
 

Todesfalle Treppenhaus

Detmold – In mehrgeschossigen Wohngebäuden bieten Treppenhäuser den Bewohnern bei einem Wohnungsbrand eine wichtige Möglichkeit, sich vor Feuer und Rauch in Sicherheit zu bringen. Wäre dieser Fluchtweg durch Brandrauch ebenfalls versperrt, bliebe nur die Evakuierung durch Außenfenster. Die schnelle Rettung von Eingeschlossenen ist jedoch aus Fenstern in größerer Höhe nicht möglich. Deshalb fordert der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR), dass bereits für Wohngebäude ab drei Vollgeschossen die Ausstattung von außen liegenden Treppenhäusern mit Rauchabzugsvorrichtungen gesetzlich vorgeschrieben wird. Der FVLR widerspricht damit den Landesbauordnungen der Bundesländer, die eine Entrauchung der Treppenhäuser meist erst ab fünf Vollgeschossen vorsehen. Feuerwehrleute unterstützen die Forderung des FVLR. „Aus Sicht der Feuerwehr ist sie nur allzu berechtigt“, sagt Günther Bock, Leiter der Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen. „Wenn starke Rauchentwicklung im Treppenhaus das Auffinden und Retten von Personen und den Innenangriff unmöglich macht, bleibt nur die zeitaufwändigere Rettung über die Fenster und der Außenangriff.“ Wie Bock weiter ausführt, haben Feuerwehrleitern jedoch nur eine Länge von maximal acht Metern und beim Einsatz von Drehleitern und Rettungskörben könne nur jeweils eine Person pro Minute gerettet werden. Er ist deshalb überzeugt, dass die Ausstattung der Treppenhäuser von Wohngebäuden ab drei Stockwerken mit Entrauchungseinrichtungen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen eine lebensrettende Maßnahme ist. Das größte Hindernis für eine Umsetzung der Forderung des FVLR sieht er im Bestandsschutz für bestehende Gebäude. Den Anlass zur Forderung des FVLR gab eine Serie von schweren Wohnhausbränden in den ersten Monaten dieses Jahres mit vielen Todesopfern und Verletzten. So kamen allein bei dem Brand eines älteren, dreistöckigen Wohnhauses in Ludwigshafen am 3. Februar 2008 neun Menschen ums Leben, die meisten starben an Rauchvergiftung. Obwohl die Feuerwehr bereits wenige Minuten nach Ausbruch des Brands am Brandort war, musste sie sich wegen der starken Rauchentwicklung im Treppenhaus und der einstürzenden Holztreppe schnell wieder aus dem Gebäude zurückziehen. 47 Eingeschlossene konnten aus dem dritten Obergeschoss gerettet werden – es war mit Feuerwehrleitern gerade noch erreichbar.
 
  9.7.2008