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Wärmeabzug
Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
       
 

Die Fahrschächte von Aufzügen müssen nach baurechtlichen Vorgaben zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung haben.

MUSTERBAUORDNUNG – MBO – FASSUNG NOVEMBER 2002

GEÄNDERT DURCH BESCHLUSSES DER BAUMINISTERKONFERENZ VOM OKTOBER 2008

§ 39
Aufzüge

(3) Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m² haben.
Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird.

Bisher war dies meist durch permanent offene Flächen am oberen Ende des Aufzugschachtes erreicht.
Diese dauerhaft offenstehenden Flächen leiten jedoch auch unkontrolliert Wärme aus dem Gebäude nach außen ab. Nun wird im § 5 Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009) u. a. gefordert, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen von Gebäuden (also z. B. Wände, Fenster usw.) dauerhaft luftundurchlässig abzudichten seien.

       
  Aufzugschachtentrauchung  

Um diesen Widerspruch zwischen den Brandschutzanforderungen der Bauordnung (§ 39 MBO) und der Energieeinsparverordnung (§ 5 EnEV) aufzulösen, wurden von verschiedenen Herstellern (siehe Mitglieder) unterschiedliche Systeme zum Verschließen dieser Öffnungen konzipiert, die in der Kombination mit einer Rauchfrüherkennung die Anforderungen nach § 39 MBO sicherstellen.

Hier wird die früher permanent offene Wand- oder Deckenöffnung mit einem Rauchabzugsgerät mit aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen (Aw) verschlossen, die den Rauchaustritt auch unter Windeinfluss sicherstellt (Forderung aus der MBO).

       
 
  • Deckenöffnung mit Lichtkuppel-NRWG oder alternativ mit einem Doppelklappengerät (siehe Aw),
  • Wandöffnung mit Jalousie- oder Fenster-NRWG.

Damit dieses Rauchabzugsgerät auch bei Schnee- und Windeinfluss sicher funktioniert, sollte immer ein NRWG verwendet werden, das nach DIN EN 12101-2 zertifiziert ist. Beim Einsatz von Jalousie- oder Fenster-NRWG sind die besonderen Einbauvorgaben der Geräte für den Wandeinbau zu beachten, um den Rauchaustritt auch bei Seitenwind sicherzustellen.

In Deutschland sollten mindestens die in der rechten Spalte aufgeführten Leistungsklassen eingehalten werden:

       
 
 




Re 50
SL 500
T -5°C
WL 1.500
B 300
       
 

Weitere Informationen dazu finden Sie im FVLR-Heft 17 und in VdS 2895.

Im Brandfall muss nun der in den Aufzugschacht eindringende Rauch automatisch detektiert und über dieses Signal das NRWG geöffnet werden.

Über separate Taster können die NRWG auch zur Lüftung angesteuert werden.

Damit wird die nun im Regelfall geschlossene Öffnung (Forderung nach EnEV) nur zur kontrollierten Lüftung manuell oder zur Entrauchung (sinngemäße Forderung nach MBO) automatisch geöffnet.