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Wärmeabzug
Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
   
 

Die RWA ist eine im Normfall ruhende Sicherheitseinrichtung. Auch nach vielen Jahren muss sie im Brandfall unverzüglich und vollständig funktionsbereit sein. Zur Sicherstellung dieser Funktionssicherheit ist eine kontinuierliche und fachgerechte Wartung unverzichtbar. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Pflege und Wartung.

Wird die RWA nicht oder nicht fachgerecht gewartet, ist die dauerhafte Funktionssicherheit nicht gewährleistet.

Seit 2009 erhebt der FVLR bei dafür zertifizierten Wartungsunternehmen Daten zur Funktionssicherheit bzw. zur Ausfallwahrscheinlichkeit von installierten RWA. Dabei wird von den ausführenden Wartungsunternehmen:

  • vor der Wartung die RWA über die vorgesehene Notauslösung aktiviert. Der Auslösevorgang wird überwacht und dokumentiert. Sollte ein oder mehrere Geräte nicht öffnen oder z. B. die Zuluft nicht vorhanden sein, wird dies mit den dafür verantwortlichen Gründen erfasst.

  • die RWA nach den jeweiligen Vorgaben des Errichter bzw. der Hersteller der verwendeten Produkte gereinigt, gewartet und ggf. unter Verwendung von Originalersatzteilen Instand gesetzt.

  • die Wartung in einem Prüfbuch dokumentiert und mit entsprechenden Aufklebern an den Auslösestellen der nächste Wartungstermin vermerkt.


St_Wartung

Stand 06.05.2021

Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) hat in seinem Baurechtsreport 2016 von 1.696 erstmaligen und von 6.429 wiederkehren Prüfungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen berichtet. Die Qualität der Errichtung und des Wartungszustandes dieser RWA unterlag keinen besonderen Anforderungen und Berichterstattung. Damit wird hier der Zustand im Durchschnitt des Gebäudebestandes beschrieben.


tuev_baurechtsreport_2016
Quelle: Baurechtsreport 2016, Verband der TÜV e.V.

Addiert man die in 2016 ermittelten Anlagen, die mängelfrei waren oder nur geringe Mängel aufwiesen, zeigt sich folgendes Bild:

  erstmalige Prüfung wiederkehrende Prüfung
mängelfrei 49,6% 44,6%
geringe Mängel 27,2% 32,5%
Summe 76,8% 77,1%

Die aus den untersuchten Gebäuden quer über alle Lieferanten und Systeme, Errichterfirmen und Wartungsformen (vom Nichtwarter, über den Schlechtwarter bis zum qualifizierten Warter) erfassten RWA weisen eine um etwa 20% schlechtere Funktionssicherheit aus, als die von FLVR-Mitgliedern nachgewiesene Quote. Bei der wiederkehrenden Prüfung wird im Vergleich zur erstmaligen Prüfung eine 2.3% schlechtere Funktionssicherheit festgestellt.

Damit zeigt sich die sehr hohe und dauerhafte Funktionssicherheit von fachgerecht installierten und sachgerecht durch RWA-Mitgliedsfirmen gelieferten, errichteten und gewarteten RWA.

Weitere statistische Daten zu den Themen Feuer, Rauch und anlagentechnischer Brandschutz finden Sie unter der Brandschadenstatistik des vfdb.