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Für die Sportstättenbeleuchtung mit Tageslicht gilt DIN 67526-3 Sportstättenbeleuchtung; Richtlinien für die Beleuchtung mit Tageslicht.

Die Norm gilt für Sportstätten im Freien und in Innenräumen, sowie Mehrzweckanlagen (siehe Abschnitt 1 „Geltungsbereich“).

Tageslichtöffnungen im Sinne von DIN 67526 sind Fenster und Oberlichter. Fenster dienen nicht nur zur Beleuchtung, sondern schaffen auch einen visuellen Kontakt nach außen. Ihre Anwendung muss Blendungserscheinungen (Funktionsstörungen, Unfallgefahr) vermeiden.

Da sich das durch Tageslicht in der Sportstätte erzeugte Niveau der Beleuchtungsstärke im Laufe der Tages- und Jahreszeit mit Sonnenstand und Bewölkung ständig ändert, sollten Fenster und Dachoberlichter eine ausreichend lange Zeit die nach DIN 67526 erforderliche horizontale Beleuchtungsstärke gewährleisten.

 
 

Die Forderung wird im allgemeinen erfüllt, wenn der Tageslichtquotient D auf waagerechter Nutzfläche 1,0 m über dem Fußboden am ungünstigsten Punkt Dmin = 2 % in Hallen mit Oberlichtern den Mittelwert Dm = 4 % nicht unterschreitet.

Dieser ergibt sich bei einem Anteil der Gesamtfläche aller Oberlichtöffnungen an der Dachfläche von wenigstens 8 %.

Diese Regelungen der DIN-Norm werden in VDI 6011-2 "Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung" im Abschnitt 3.2.1 (Psychologische Anforderungen) bestätigt.

Bei Sportstätten mit Fenstern ist darauf zu achten, dass psychologische Blendung und Silhouetteneffekt vermieden werden. Das kann durch zweiseitige Fensteranordnung oder durch zusätzliche Beleuchtung von oben mit Oberlichtern erreicht werden.

Hinweise zur Planung von Sportstätten mit Oberlichtern liefert DIN 67526-3 Abschnitt 5.1 Orientierung und Anordnung sowie Abschnitt 5.2 Verglasung.

Hinweise zur Planung mit künstlicher Beleuchtung liefert DIN EN 12193:2008-04 "Licht und Beleuchtung - Sportstättenbeleuchtung".