| Mit einer Rauchschutz-Druckanlage können die zu schützenden 
              Räume (z. B. Sicherheitstreppenräume) im Brandfall mit 
              einem kontrollierten Überdruck zu den umgebenden Räumen 
              gegeneinen Raucheintritt geschützt werden. Damit können 
              Fluchtwege rauchfrei gehalten werden.Der in Gebäuden baurechtlich vorgeschriebene zweite Rettungsweg 
              wird je nach Gebäudenutzung und Gebäudehöhe unterschiedlich 
              realisiert. Bei niedrigen Gebäuden ist dies in der Regel ein 
              Treppenraum, sowie die im Brandfall von der Feuerwehr mitgebrachten 
              Leitern. Bei höheren Gebäuden stellen zwei unabhängige 
              Treppenräume die Flucht- und Rettungswege dar. Diese Treppenräume 
              müssen im Brandfall nicht rauchfrei gehalten, sondern nur entraucht 
              werden können.
 Die Rauchfreihaltung von Flucht und Rettungswegen, insbesondere 
              von notwendigen Treppenräumen in Hochhäusern ist eine 
              wesentliche Voraussetzung, um eine Evakuierung von Menschen und 
              einen Löschangriff der Feuerwehr auch über einen längeren 
              Zeitraum zu ermöglichen.
 
 
 Je nach Brandschutzkonzept sind unterschiedliche Schutzziele für 
              die Regelungen der Verrauchung in den Flucht- und Rettungswegen 
              definiert.
 
 
 Je nach Art und Nutzung des Gebäudes ist zu unterscheiden, 
              ob die Rettungswege rauchfrei oder raucharm zu halten 
              sind.
 
 
 
 Ist dagegen nur ein baulicher Rettungsweg vorhanden (zu große 
              Gebäudehöhe oder die Rettungsgeräte der Feuerwehr 
              sind nicht anwendbar), ist der Treppenraum als Sicherheitstreppenraum 
              herzustellen, der im Brandfall rauchfrei zu halten ist.
 
 Da Treppenräume grundsätzlich nach der bauordnungsrechtlichen 
              Vorschriften nur nichtbrennbare Stoffe enthalten dürfen, sind 
              Brand- oder Rauchlasten aus dem Treppenraum selbst nicht zu erwarten. 
              Dass die Praxis uns hier oft etwas anderes beweist, ist (leider) 
              baurechtlich nicht relevant. Aus diesem Grund ist es für die 
              Verrauchungsmöglichkeit von Treppenräume (nur) interessant, 
              den Raucheintritt aus anderen benachbarten Räumen in den Treppenraum 
              zu verhindern.
 
 Eine wichtige Rolle spielen hier selbstschließende Türen.
 
 Der Sicherheitstreppenraum kann mit oder ohne Sicherheitsschleuse mit 
              den Nutzungseinheiten verbunden sein und ist mit einer Rauchschutz-Druckanlage 
              auszuführen. Bei außenliegenden Sicherheitstreppenräumen 
              kann der Zugang zum Treppenraum auch über einen zur Atmosphäre 
              offenen Gang erfolgen.
 
 Sicherheitstreppenräume müssen so beschaffen sein, dass 
              Feuer und Rauch nicht in sie eindringen können. Um dies zu 
              erreichen, wird zwischen dem vor Raucheintritt zu schützenden Sicherheitstreppenraum und den umgebenen 
              Nutzungseinheiten eine kontrollierte positive Druckdifferenz erzeugt, 
              die zu einer Durchströmung von Leckageflächen (z.B. Spalten 
              um die geschlossene Tür herum) oder von geöffneten Türen 
              führt.
 
 Diese Durchströmung soll verhindern, dass es zu einem Raucheintrag 
              von den Nutzungseinheiten in den zu schützenden Bereich kommt.
 
 
 Warum Überdruck in Flucht- und Rettungswegen und 
              nicht Entrauchung?
 Treppenräume und Flure sind keine Brandräume. Mögliche 
              Brandräume stellen dagegen die angrenzenden Nutzungseinheiten 
              dar. Eine maschinelle Entrauchung erzeugt immer einen Unterdruck 
              im beaufschlagten Raum. Dies kann sogar bewirken, dass aus den Nutzungseinheiten 
              Brandrauch in das Treppenhaus oder den Flur gesaugt wird und dadurch der 
              Rettungsweg unpassierbar wird. Die Druckerzeugung in Flucht- und Rettungwegen 
              sollte deshalb immer in Verbindung mit einem Zuluftventilator erfolgen, 
              um im Rettungsweg einen Überdruck gegenüber der Nutzungseinheit 
              zu erzielen.
 Wie groß muss der Überdruck sein?Im Brandfall darf die Druckdifferenz auf keine der angrenzenden 
              Türen eine größere Kraft als 100 N (das entspricht 
              ~ 50 Pa bei einer 2 m² großen Tür) ausüben, 
              da sonst das Risiko besteht, dass die Tür im Brandfall nicht 
              mehr zu öffnen ist. Die Druckdifferenz muß größer 
              sein als der Brandraum-Überdruck an der Tür-Oberkante 
              (ca. 5-10 Pa).
 Wie muss eine Rauchschutz-Druckanlage reagieren, wenn sich Türen 
              öffnen?Der konstante Überdruck kann einen Raucheintritt verhindern, 
              solange alle Türen geschlossen sind. Öffnet sich eine 
              Tür, so erfolgt in einem Zeitraum von weniger als einer Sekunde 
              der Druckausgleich. In diesem Moment gilt es sicherzustellen, dass 
              der offene Türquerschnitt mit einer ausreichenden Geschwindigkeit 
              durchströmt wird. Diese erforderliche Geschwindigkeit ist abhängig 
              vom Brandraumdruck und damit von der Temperatur.
 Der FVLR empfiehlt eine Bemessung nach prEN 12101-6; 
              hier wird für die Durchströmung geöffneter Türen 
              eine Geschwindigkeit von 0,75 m/s angesetzt (bzw. 2,0 m/s wenn auch 
              Brandbekämpfungsmaßnahmen über das Treppenhaus durchgeführt 
              werden.). Als maximale Regelzeit beim Öffnen und Schließen von Türen ist für die Druckanlage  3 Sekunden 
              festgelegt.
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